Aktuell sind in Deutschland 73 Wolfsrudel bestätigt. Das geht aus neuen Erhebungen der Bundesländer hervor, die durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW) zusammengeführt wurden.
Das Wolfvorkommen konzentriert sich weiterhin auf das Gebiet von der sächsischen Lausitz in nordwestliche Richtung über Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis nach Niedersachsen. Zum ersten Mal seit der Ausrottung der Art in Deutschland vor mehr als 150 Jahren ist zudem ein Rudel in Bayern bestätigt. Die meisten Tiere leben in Brandenburg, gefolgt von Sachsen und Niedersachsen.
Damit ist die Zahl der in den Bundesländern bestätigten Rudel des Monitoringjahres 2017/2018 in Deutschland im Vergleich zum 22. November 2017 um 13 gestiegen. Zusätzlich ist die Zahl der Wolfspaare von 21 auf 30 angestiegen. Außerdem wurden drei sesshafte Einzelwölfe bestätigt. „Die weiterhin positive Entwicklung der Wolfspopulation in Deutschland steht im starken Kontrast zum weltweit dramatischen Verlust der biologischen Vielfalt. Dieser Erfolg zeigt uns, dass Arten von einem strengen Schutz profitieren“, sagt BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel. Der Wolf ist nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union streng geschützt. „Durch das Monitoring konnte allerdings nicht nur ein Anstieg der Rudel nachgewiesen werden, auch die Zahl der Totfunde hat zugenommen“, berichtet sie. „Nach Verkehrsunfällen ist die illegale Tötung die zweithäufigste Todesursache und stellt somit ein ernst zunehmendes Problem dar.“
Das Wolfsmonitoring ist für Deutschland einzigartig: Kaum ein anderes wild lebendes Tier wird in seinem Bestand ähnlich präzise erfasst und beobachtet. Dafür werden nur eindeutige Wolfsnachweise als Grundlage genommen, wie etwa durch Lebendfang, einen genetischen Nachweis (auch aus Kotproben), Fotos aus Fotofallen oder von Totfunden. Die Daten, die das Bundesamt für Naturschutz jährlich im Herbst veröffentlicht, werden von den Bundesländern nach einheitlichen Standards jeweils für ein Monitoringjahr erhoben. Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 30. April des darauffolgenden Jahres und deckt sich zeitlich mit einem biologischen „Wolfsjahr“, von der Geburt der Welpen bis zum Ende des ersten Lebensjahres. Die Daten werden anschließend jeweils noch überprüft und durch das BfN und die DBBW bundesweit im Rahmen des Treffens der im Monitoring erfahrenen Personen von Bund und Ländern zusammengeführt.
„Die enge Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Institutionen und Behörden ermöglicht uns diese guten Kenntnisse zum aktuellen Vorkommen und zur Verbreitung der Wölfe in Deutschland“, so die BfN-Präsidentin.
Das Wolfsmonitoring und -management liegt in der Verantwortung der Bundesländer und das BfN unterstützt diese zusammen mit der DBBW durch wissenschaftlich fundierte Beiträge und Handlungsempfehlungen. So wurde im Juli 2018 ein mit den Ländern abgestimmtes Konzept der DBBW zum Umgang mit Wölfen, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten, veröffentlicht. Die Empfehlungen sollen den für das Wolfsmanagement zuständigen Behörden in den Ländern helfen, das Verhalten der Wölfe besser zu beurteilen.
Insbesondere die extensive Beweidung leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung unserer Kulturlandschaften und ihrer biologischen Vielfalt. Deshalb müssen Bund und Länder gemeinsam Weidetierhalterinnen und -halter beim konsequenten Schutz ihrer Tiere vor dem Wolf unterstützen und fördern. In Gebieten mit Wolfsvorkommen wie auch in Wolfserwartungsgebieten sind hinreichende Schutzmaßnahmen für Weidetiere unverzichtbar. Die fachliche Grundlage dafür
liefern unsere mit der DBBW erstellten Empfehlungen zu Herdenschutzmaßnahmen für Weidetiere“, so die BfN-Präsidentin.
Zur Unterstützung der Weidetierhalterinnen und -halter hat die Europäische Kommission zudem am 8. November 2018 entschieden, dass Herdenschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Übergriffen durch Wölfe auf Weidetiere zu 100 Prozent durch die Mitgliedstaaten finanziert werden können, ohne dass dies als unzulässige Beihilfe gilt. Bislang konnten nur 80 Prozent der Kosten von Herdenschutzmaßnahmen durch die Bundesländer erstattet werden. Künftig können sowohl Schäden, die infolge eines Wolfsrisses auftreten, erstattet werden, als auch indirekte Schäden, etwa für veterinärmedizinische Behandlungskosten. Auch hier waren zuvor nur 80 Prozent staatliche Erstattung zulässig. Diese Entscheidung der EU-Kommission ist nach intensiven Bemühungen des Bundesumweltministeriums unter Beteiligung der Länder gefallen. Beide Maßnahmen sind wertvolle Hilfen bei der Verbesserung der Situation der Nutztierhalter.
Bundesamt für Naturschutz (BfN), Bonn, 22. November 2018
[DE] 22. November 2018 – DBBW – Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf
www.dbb-wolf.de