Wien, am 24. Mai 2019 – Derzeit ist nur die nationale Atomaufsicht für die Betriebsgenehmigung von Atomkraftwerken zuständig – Störfälle und Unfälle haben aber grenzüberschreitende Folgen, sogar Routine-Emissionen aus dem Betrieb von Reaktoren haben internationale Auswirkungen. Im Falle des slowakischen Uralt-Reaktors Mochovce 3 mit Baubeginn 1985, der nach einer neuerlichen Verschiebung möglicherweise im November 2019 in Betrieb gehen soll, ist dies die slowakische Atomaufsicht UJD. Eine internationale Überprüfung des Reaktors kann nur auf Anfrage der Betreibergesellschaft durch die internationale Atomenergieagentur IAEO mit Sitz in Wien erfolgen.
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