Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe oder aviäre Influenza (AI) genannt, ist in an vielen Orten in Schleswig-Holstein aufgetreten. Die zuständige Veterinärbehörde verordnete die Stallpflicht binnen 24 Stunden für das ganze Land. PROVIEH mahnt davor, mutmaßlich kranke Bestände aus Vorsicht zu keulen und zweifelt den Nutzen einer Stallpflicht für private Geflügelhalter an. Die verhängte Frist ist zudem problematisch und eine Aufstallung ist für die Geflügelhalter in der kurzen Zeit nur schwer umzusetzen.
Die Ursachen der hochpathogenen Geflügelpest sind in der Intensivmast bei Hühnern und Puten zu suchen. In Geflügelhochburgen mit einem starken Vernetzungsgrad zwischen Brut-, Mast- und Schlachtbetrieben herrscht das mit Abstand größte Risiko, dass sich aus niedrigpathogenen hochpathogene AI-Viren entwickeln können, die sich dann in der Enge der Tierhaltung unter den Tieren rasend schnell verbreiten können. Auch durch menschlichen Kontakt, Futter, Mist und Fahrzeuge, die von Stall zu Stall fahren, wird das Virus weitergetragen. Die Geflügelpest verläuft in einer hochpathogenen Form zumeist tödlich für Vögel wie Hühner und Puten. Wildvögel tragen ebenfalls zur Verbreitung der Geflügelpest bei. Sind Geflügelbetriebe jedoch frei von der Vernetzung mit anderen Geflügelbetrieben, sind sie gut geschützt vor dem Eintrag von hochpathogenen AI-Viren. Das gilt auch für Betriebe mit Freilandhaltung von Geflügel. Die Aufstallungspflicht für dieses Geflügel ist also überflüssig.
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