Berlin/Brüssel – Heute hat die EU-Kommission den ersten delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie, die sogenannte Klima-Taxonomie, in Brüssel vorgestellt. Darin werden Prüfkriterien definiert, nach welchen Investitionen in Technologien und wirtschaftliche Aktivitäten als klimaverträglich bezeichnet werden dürfen. Die EU-Taxonomie soll Investoren und Nationalstaaten dabei helfen, nachhaltiger zu investieren und Gelder im Sinne des Umwelt– und Klimaschutzes einzusetzen. Der heute vorgestellte Entwurf bleibt laut NABU jedoch weit hinter diesen Zielen zurück.
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