Deutsche Umwelthilfe erstreitet Urteil für mehr Verbraucherschutz: Energieausweis muss bei Wohnungsbesichtigungen unaufgefordert gezeigt werden

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht Berlin ein Urteil erstritten, das die Rechte potentieller Käufer oder Mieter von Wohnungen stärkt. Das Gericht bestätigte das im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschriebene Recht von Verbraucherinnen und Verbrauchern, wonach Energieausweise bei Wohnungsbesichtigungen gut sichtbar ausgehängt oder unaufgefordert vorgelegt werden müssen (Az LG Berlin 101 O 15/20). Die DUH kündigt an, die Kontrollen in diesem Bereich zu intensivieren.

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