Behörden in Schleswig-Holstein sind verpflichtet, die Ergebnisse von offiziellen Lebensmittelkontrollen in Restaurants, Bäckereien oder Imbissbuden herauszugeben. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig am Mittwoch in einem Musterfall entschieden. Die zuständigen Landkreis-Ämter in Schleswig-Holstein sind die letzten Behörden deutschlandweit, die sich weigern, über die Online-Plattform „Topf Secret“ angefragten Lebensmittelkontrollberichte an die Antragsteller:innen zu übersenden. Lediglich ob und wann es Kontrollen gegeben habe und es zu Beanstandungen gekommen sei, teilen die Behörden teilweise mit. Dies sei unzureichend, entschieden die Richter:innen. Bürger:innen hätten laut Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ein Recht darauf, die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen zu erfahren, so das Gericht.
Urteil zu Online-Portal „Topf Secret“: Auch Behörden in Schleswig-Holstein müssen Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen herausgeben
Verbraucher:innen können nun deutschlandweit Kontrollberichte erhalten