Wien – In Brüssel steht derzeit eine neue europäische Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (EU-Lieferkettengesetz) in der finalen Phase der Verhandlungen im Europäischen Parlament. Tritt diese Richtlinie in Kraft, müssten alle Mitgliedsstaaten sie innerhalb von zwei Jahren im nationalen Recht umsetzen und damit alle in der EU tätigen Konzerne und Banken dazu verpflichten, Menschenrechtsverletzungen und eben auch Umwelt- und Klimaschäden entlang ihrer Wertschöpfungsketten zu identifizieren, minimieren und verhindern.
Große Unterstützung für EU-Gesetz, das Konzerne für die Klimakrise zur Verantwortung zieht
Neue Umfrage zeigt breite Zustimmung unter EU-Bürger:innen für eine Klimasorgfaltspflicht im EU-Lieferkettengesetz