Die Mehlschwalbe baut ihr Nest in mühevoller Kleinarbeit aus rund 800 Lehmklümpchen und nutzt es über mehrere Jahre. Die Nester der potenziell gefährdeten Mehlschwalbe sollen daher erhalten bleiben. Foto © Marcel Burkhardt
Die Mehlschwalbe baut ihr Nest in mühevoller Kleinarbeit aus rund 800 Lehmklümpchen und nutzt es über mehrere Jahre. Die Nester der potenziell gefährdeten Mehlschwalbe sollen daher erhalten bleiben.
Foto © Marcel Burkhardt

Manche Vogelarten bauen ihre Nester an oder auf Gebäuden. Dabei können Interessenskonflikte zwischen den Bedürfnissen des Vogels und menschlichen Ansprüchen entstehen. Eine neue Entscheidungshilfe soll dabei helfen, den richtigen Umgang mit Vogelnestern zu finden, und gleichzeitig Gebäudebrütern unter die Flügel zu greifen.

Sempach. – Jeden Frühling müssen einen geeigneten Standort für ihr Nest finden. Während manche Vogelarten beispielsweise in Bäumen oder Büschen nisten, wählen andere Gebäude als Brutplatz aus. Mauersegler oder Haussperling beispielsweise ziehen ihre Jungen in Hohlräumen unter Ziegeln, in Gemäuern oder auch in Storenkästen gross. Hausrotschwanz oder Bachstelze hingegen nutzen Nischen im Gebälk oder Mauerwerk als Neststandort. Eine spezielle Strategie haben Mehl- und Rauchschwalbe – sie kleben ihr aus Hunderten Lehmklümpchen bestehendes Nest an die Aussenwand von Gebäuden oder ans Deckengebälk von Ställen.

Gebäudebrüter haben es heutzutage allerdings oft schwer. Die Akzeptanz für Vögel als Nachbarn hat vielerorts abgenommen, weswegen ihnen oftmals der Zugang zu Nistplätzen am Gebäude verwehrt wird. Und auch aus bautechnischen Gründen wird der Wohnraum für Vögel knapper: Moderne Gebäude weisen oftmals keine geeigneten Brutplätze auf, während ältere Gebäude, die noch reich an Nischen oder Hohlräumen sind, vielfach abgerissen oder saniert werden. So gehen Jahr für Jahr etliche Brutplätze verloren. Gebäudebrüter brauchen daher unsere Unterstützung.

Beim Thema Gebäudebruten stehen sich aber nicht selten die Interessen von Vögeln und Menschen gegenüber. Nester mit Eiern oder Jungvögeln darin sind von Gesetzes wegen geschützt, und auch das Brutgeschäft von Vögeln darf nicht gestört werden. Gleichwohl entstehen in der Praxis oft Unsicherheiten, wie mit Nestern an Gebäuden zu verfahren ist. Die Schweizerische Vogelwarte hat daher in Zusammenarbeit mit der Jagd- und Fischereiverwalter-Konferenz der und des Fürstentums Liechtenstein (JFK) eine digitale Entscheidungshilfe erarbeitet, die dabei unterstützen soll, das richtige Vorgehen mit Vogelnestern zu finden. Gerade mehrjährig genutzte Nester, etwa von Seglern und Schwalben, sollen erhalten werden. Ist das in bestimmten Fällen nicht möglich, sollten Nisthilfen als Ersatz angeboten werden. Nur so werden wir uns auch in Zukunft in unseren Siedlungen an diesen Flugkünstlern und Frühlingsboten erfreuen können.

Was tun bei Vogelnestern an Gebäuden?Der Umgang mit Nestern an Gebäuden wirft oft Fragen auf. Die Schweizerische Vogelwarte hat daher in Zusammenarbeit mit der Jagd- und Fischereiverwalter-Konferenz der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein (JFK) eine digitale Entscheidungshilfe erarbeitet. Sie soll helfen, die richtige Vorgehensweise zu wählen: www.vogelwarte.ch/gebaeudebruten

Schweizerische Vogelwarte Sempach
www.vogelwarte.ch