Ampelkoalition betreibt unionsrechtswidrigen Abbau des Natur- und Artenschutzes
München – Die Naturschutzinitiative e.V. (NI), der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V. (VLAB) und die Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V. (GRD) reichen wegen fortlaufender und systematischer Verstöße gegen das EU-Naturschutzrecht eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein.
Verstoß gegen Unionsrecht
Das Ziel ist es, dass der Europäische Gerichtshof die Unvereinbarkeit der neuerlichen Gesetzesänderungen mit dem europäischen Recht feststellt. „Außerdem werden wir in dafür aktuell geeigneten Klageverfahren bei den Obergerichten beantragen, dass diese eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof veranlassen. Erst kürzlich hatte der EuGH die Bedeutung der Vorlagepflicht durch die nationalen Gerichte verdeutlicht und klargestellt, welche Kriterien die nationalen Gerichte zu beachten haben“, betonten Harry Neumann, Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI), Johannes Bradtka, Vorsitzender des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V. (VLAB) und Sigmar Solbach, Vorsitzender der Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V. (GRD).
Der Deutsche Bundestag habe mit den jüngsten Gesetzesänderungen die Reihe „Unionsrechtswidriger Abbau des Naturschutzes, ohne den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen“, fortgesetzt, betonen die drei Verbände.
„Dies werden wir nicht akzeptieren“
Ein von der Naturschutzinitiative e.V. (NI) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten komme nun zu dem Ergebnis, dass abermals systematische Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union vorlägen. „Die Gesetzesänderungen schleifen die Naturschutzstandards und bauen den Schutz der Biodiversität auf rechtswidrige Art und Weise ab. Dies werden wir nicht akzeptieren“, erklärten die Verbandsvertreter.
Es erweise sich als Schönfärberei, wenn Bundesumweltministerin Lemke dazu äußert: „Wir gehen damit bei der Bekämpfung der doppelten ökologischen Krise, der Klimakrise und dem Artenaussterben, entschlossen voran. Wir ermöglichen effiziente und rechtssichere Planungsverfahren […]“. Das Ziel, Rechtssicherheit für den Ausbau alternativer Energien zu schaffen, werde völlig konterkariert, so die drei Umwelt- und Tierschutzverbände.
So sei es nicht hinnehmbar, dass im Genehmigungsverfahren die Umweltverträglichkeitsprüfung und die artenschutzrechtliche Prüfung wegfallen solle. Das für alle Mitgliedstaaten verbindliche Recht der Europäischen Union werde missachtet, der Gesetzgeber lasse sich einseitig von der Windenergielobby vor sich hertreiben.
„Wir sind nicht bereit, die praktische Abschaffung des Natur- und Artenschutzes durch die Ampelkoalition unter Führung des grünen Wirtschaftsministers Habeck klaglos hinzunehmen.
Die Pläne von Wirtschaftsminister Habeck stellen einen massiven und rechtswidrigen Angriff auf den Natur- und Artenschutz sowie auf die Beteiligung von Bürgern und Umweltverbänden dar. Sie konterkarieren die Ergebnisse der Weltnaturkonferenz in Montreal zum Schutz der Biodiversität, also unserer Lebensgrundlage. Daher werden wir eine EU-Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland einreichen”, so Harry Neumann, Johannes Bradtka und Sigmar Solbach.
Das vollständige Rechtsgutachten des renommierten Umweltrechtlers und Rechtsanwaltes für Verwaltungsrecht Dr. Rico Faller, Kanzlei Caemmerer Lenz, Karlsruhe, finden Sie hier.
Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V.
www.delphinschutz.org