Tierschutzverbände begrüßen geplantes Kölner Nachtfahrverbot für Mähroboter

Mähroboter liegen im Trend und sind mittlerweile in sehr vielen anzutreffen. Diese Geräte können jedoch eine erhebliche Gefahr für Igel und andere Tiere darstellen, vor allem nachts, wenn diese Wildtiere aktiv sind. Die Stadt Köln will deswegen zumindest den nächtlichen Einsatz der Geräte verbieten. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte, der Bund gegen Missbrauch der Tiere und der Bundesverband (nachfolgend Tierschutzverbände) begrüßen die Pläne der Stadt Köln und appellieren auch an andere Kommunen dem Beispiel zu folgen und ein Nachtfahrverbot für Mähroboter zu erwirken.

Igelstationen in ganz Deutschland schlagen schon seit Jahren Alarm. Fast täglich werden Igel eingeliefert, die durch Mähroboter, verletzt, schwer verletzt oder kurz nach Einlieferung ihren schweren Verletzungen erliegen. Vielen Menschen ist die große Gefahr, die von Mährobotern ausgeht, offenbar nicht bewusst. Die Igel sind den scharfen Klingen der Mähroboter zumeist schutzlos ausgeliefert, weil sie sich bei Gefahr instinktiv zusammenrollen, statt zu flüchten. Neben Igeln fallen auch andere nachtaktive Kleinsäuger, aber auch Reptilien und Amphibien den Robotern regelmäßig zum Opfer. Eine Studie von englischen und dänischen Wissenschaftlern von 2021 zeigte, dass keiner der getesteten Mähroboter Igel unter 200 Gramm Körpergewicht erkannte . Um die teils stark gefährdeten Tiere zu schützen, plant die Stadt Köln nun ein Nachtfahrverbot für Mähroboter.

© Tierfreunde Rhein-Erft/Igelpflege Rotenburg/Wümme e.V.
© Tierfreunde Rhein-Erft/Igelpflege Rotenburg/Wümme e.V.

Nötig: Nachtfahrverbot in Privat-Gärten
Erlassen werden soll das Verbot über eine Allgemeinverfügung auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes. Da die Bestände der besonders geschützten Igel deutlich rückläufig seien, müsse man angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen, heißt es in der Begründung. Die Roboter sollen in Privat-Gärten 30 Minuten nach Sonnenaufgang und bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang eingesetzt werden dürfen. Das Verbot soll in der Sitzung des zuständigen Umweltausschuss am 12. September 2024 beraten werden.

Kein NRW-weites Verbot in Aussicht
Für ein NRW-weites Verbot sieht das zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz jedoch keine Notwendigkeit. Laut einer Sprecherin appelliere das Land an die Vernunft der Menschen und empfiehlt die Roboter mittags einzusetzen. Das Ministerium und die Landestierschutzbeauftragte würden „regelmäßig zu dem sorgfältigen und sachgemäßen Einsatz von Mährobotern und dem Anlegen wildtiergerechter Gärten“ sensibilisieren.

Verbot zumutbar und nötig für Tier -und Artenschutz
Die Tierschutzverbände begrüßen die Pläne der Stadt Köln ausdrücklich. Im Gegensatz zur Position der Landesregierung reicht es aus ihrer Sicht aber nicht aus, lediglich auf die Vernunft der Menschen oder auf eine zukünftig bessere technische Absicherung der Geräte zu setzen. Sie appellieren, dass möglichst viele Kommunen im Sinne einer zumutbaren „Ökoroutine“ dem guten Beispiel Kölns folgen. Nur so kann zeitnah ein Bewusstsein geschaffen werden für die tödliche Gefahr, die von Mährobotern ausgeht. Dabei geht es nicht nur um die berechtigten Anliegen des Tierschutzes, sondern auch um den Artenschutz. Die Tierschutzverbände kündigen an, sich trotz der Absage des Landes im NRW-Tierschutzbeirat für ein möglich flächendeckendes Nachtfahrverbot und mehr Aufklärung einzusetzen. Es sei beispielsweise für die Hersteller schon jetzt möglich, bereits auf der Packung und in der Anleitung der Geräte auf die Gefahr für Kleintiere hinzuweisen.

Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
www.tierrechte.de