Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) verpflichtet ab Ende 2024 Unternehmen zur Sorgfaltspflicht, wenn sie gewisse Rohstoffe und deren Erzeugnisse in der EU vermarkten oder aus der EU exportieren wollen. Betroffene Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie Maßnahmen ergriffen haben, damit bei der Herstellung von Holz, Kakao, Palmöl, Kaffee, Soja, Kautschuk und Rindern nicht gegen die Gesetzgebung des Produktionslandes verstoßen und die Anbau- und Weideflächen nach dem 31. Dezember 2020 weder vernichtet noch geschädigt wurden.
Mit dem näher rückenden Stichtag mehren sich die Bedenken und kursieren Fehlannahmen, die die Umsetzbarkeit der Verordnung in Frage stellen. Germanwatch hat daher gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe, INKOTA, Oro Verde, Robin Wood, Südwind und dem WWF einen Faktencheck erstellt, um die Umsetzung der EUDR zu erleichtern und Missverständnisse auszuräumen.
Germanwatch e.V.
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