Kabinett beschließt Hinweispflichten des Handels
Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung über „Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen“ beschlossen. Mit der Verordnung wird der Handel verpflichtet, ausdrücklich darauf hinzuweisen, ob es sich bei den angebotenen Getränkeverpackungen um Einweg- oder um Mehrwegverpackungen handelt.
mehr / Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)