Für die Humanmedizin wichtige Antibiotika werden im Veterinärbereich selten eingesetzt
Für die erstmals im Jahr 2011 erhobenen Daten der an Tierärzte in Deutschland abgegebenen Mengen an Antibiotika liegt nun die abschließende Auswertung vor. Sie erlaubt auch eine regionale Zuordnung der vertriebenen Mengen nach den ersten beiden Postleitzahlen. Insgesamt wurden im Jahr 2011 rund 1.706 Tonnen (t) Antibiotika für den Veterinärbereich abgegeben – davon großteils ältere Wirkstoffe. Die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorgenommene Auswertung ergab, dass die als „kritisch“ eingestuften Antibiotika wie Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation in der Tiermedizin eher selten eingesetzt werden.
Den mengenmäßig größten Anteil der von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte abgegebenen Antibiotika machten Tetracycline (564 t) und Aminopenicilline (501 t) aus. Mit Abstand folgten Makrolide (173 t), Sulfonamide (185 t) und Polypeptid-Antibiotika (127 t). Weiterhin wurden 47 t Aminoglykoside, 30 t Trimethoprim, 26,5 t übrige Penicilline, 17 t Lincosamide, 14 t Pleuromutiline, 8 t Fluorchinolone sowie 6 t Fenicole abgegeben. Von den gemeldeten 5,5 t Cephalosporine entfielen 3,5 t auf Cephalosporine der 3. und 4. Generation (Abb. 1). Die übrigen Wirkstoffe/Wirkstoffklassen (Nitroimidazole, Nitrofurane und Fusidinsäure) wurden mit Mengen unter 1 t angegeben und sind in Abb. 1 nicht dargestellt.
Abb. 1: Abgegebene Menge [in Tonnen] an antimikrobiell wirksamer Grundsubstanz/Wirkstoffklasse in Deutschland, 2011 7 © BVL
Durch die Meldung der ersten zwei Ziffern der Postleitzahl, unter der die belieferten Tierärzte ansässig sind, ist eine Zuordnung der abgegebenen Mengen zu Postleitzonen (erste Ziffer, 0-9) und Postleitzahlenbereichen (ersten beiden Ziffern, 01-99) möglich. Eine eindeutige Aufschlüsselung nach Bundesländern ist durch Postleitzahlbereiche nicht möglich, da es zu mehreren Überschneidungen der Bereiche kommt. Die Regionalisierung nach den zweistelligen Postleitzahlen ist in Abb. 2 dargestellt. Ein Vergleich mit den bekannten Nutzungsintensitäten in den einzelnen Regionen lässt den Schluss zu, dass in Postleitzahlgebieten mit höherer Nutzungsintensität auch größere Mengen antimikrobiell wirksamer Grundsubstanz abgegeben wurden. Darüber hinausgehende Wechselbeziehungen sind nicht möglich, da diese Daten über den Ort der Anwendung des Tierarzneimittels keine Auswertung ermöglichen.
Abb. 2: Abgegebene Menge antimikrobiell wirksamer Grundsubstanz/Postleitbereich [in Tonnen] in Deutschland, 2011 / © BVL
Seit dem Jahr 2011 muss die Industrie erfassen, welche Mengen an Tierarzneimitteln sie jährlich abgibt, die Antibiotika und bestimmte hormonelle Stoffe enthalten, und diese Daten an ein zentrales Register melden. Grundlage dafür ist die DIMDI-Arzneimittelverordnung (DIMDI-AMV) vom 24. Februar 2010. Das Register wird beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Köln geführt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin nimmt die jährliche Auswertung der Daten vor.
Die erstmals für das Jahr 2011 gemeldeten Daten stellen eine Grundlage für die Entwicklung und Beurteilung der Antibiotika-Abgabemengen für Tiere dar, da die angewandte Methode neutral alle Abgabemengen exakt erfasst. Bisherige Schätzgrößen können mit diesen Daten allerdings nicht verglichen werden.
Um mögliche Zusammenhänge zwischen der Menge der eingesetzten Antibiotika und den Entwicklungstendenzen von Resistenzen zu erkennen, ist es erforderlich, die angewendete Menge an Antibiotika in Beziehung mit den auftretenden Resistenzen bei bestimmten Bakterien zu setzen. Die Abgabemengenerfassung allein erlaubt es nicht, eine direkte Verbindung zwischen den ermittelten Abgabemengen und der Behandlungshäufigkeit einzelner Tierarten herzustellen.
[DE] 30. Juli 2013 – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
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