Aufgrund der aktuellen Debatte um die mögliche Deregulierung der neuen Gentechniken (NGT) haben sich die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V., der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) und die Katholische Landvolkbewegung (KLB) in einem gemeinsamen Brief an die EU-Kommissionspräsidentin, den Vizepräsidenten und die verantwortlichen Kommissare gewandt. Sie plädieren dafür, das bewährte EU-Gentechnikrecht auch weiter für die neuen Gentechnik-Verfahren anzuwenden – nur so sei das Recht auf gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung und die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher auch in Zukunft umsetzbar.
AbL, BDM und KLB warnen davor, bewährtes EU-Gentechnikrecht aufgrund hypothetischer Versprechen zu opfern
Das Recht auf gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung muss gesichert werden