Ackerbaustrategie: Klöckner will das EU-Gentechnikrecht schleifen

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Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat ihre Ackerbaustrategie vorgelegt. Vieles darin bleibt vage. Doch ihre Vision für das EU-Gentechnikrecht ist klar: Es soll aus dem Weg geräumt werden, damit Crispr&Co die Welt retten können.

In ihrem Strategiepapier spricht die Ministerin von „neuen molekularbiologischen Züchtungstechniken“, wenn sie gentechnische Verfahren wie Crispr/Cas meint. Ihnen gehört die Zukunft, die Julia Klöckner sich vorstellt: „2035 – Der Einsatz neuer molekularbiologischer Züchtungstechniken ermöglicht uns eine schnelle Anpassung unserer Nutzpflanzen im Hinblick auf eine bessere Wassernutzung, auf Trockenstress­ und Hitzetoleranz“, schreibt die Ministerin im Hinblick auf das Zieljahr ihrer Strategie. Bezogen auf die dafür notwendige Maßnahme heißt es weiter: „Das haben wir 2035 erreicht, weil wir die europäischen Vorgaben so angepasst haben, dass beispielsweise der Einsatz von CRISPR/Cas­Methoden rechtssicher in Europa erfolgen kann.“

Die Ministerin bezeichnet ihre Ackerbaustrategie als „Diskussionspapier“, doch das Ziel der Diskussion ist klar formuliert: „Politische Gestaltungsoptionen zu Neuen Molekulargenetischen Züchtungsmethoden entwickeln.“ Neu gestaltet werden soll das EU-Gentechnikrecht, weil es mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu neuen gentechnischen Verfahren aus Sicht der Ministerin ein Problem wurde. Durch das Urteil würden Techniken „wie CRISPR/Cas als eingestuft und restriktiv gemäß EU-Gentechnikrecht behandelt.“ Deshalb sei „in Deutschland und Europa die Anwendung dieser Methoden in der Züchtungspraxis bislang nicht möglich“, schreibt Klöckner. Das klingt, als hätte der EuGH die Techniken verboten. Tatsächlich hat er klargestellt, dass mit Hilfe der neuen Gentechnik hergestellte Organismen aus Gründen des Vorsorgeprinzips dem Gentechnikrecht unterliegen. Doch das Wort Vorsorgeprinzip kommt in Klöckners Ackerbaustrategie nicht vor.

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