Bauern verteidigen das Recht auf Nachbau von Saatgut

Interessengemeinschaft kündigt Widerstand gegen Verschärfung der an

Lüneburg, Berlin, den 2.November 2011. „Wir verteidigen das jahrtausend alte Bauernrecht auf Nachbau von . Wir warnen die EU-Kommission und die EU-Agrarminister vor Reformplänen des EU-Sortenschutzgesetzes, die das Bauernrecht weiter aushöhlen und einseitig für die Pflanzenzüchter Vorteile schaffen sollen“, so Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und Geschäftsführer der Interessengemeinschaft Nachbau in einer Stellungnahme zu den jüngsten Ankündigungen aus Brüssel, eine Reform des EU-Sortenschutzrechtes und der Saatgutnachbauregelung vorzunehmen.

Janßen weiter: „Erneut versuchen die Pflanzenzüchter, die Nachbauregelung beim Saatgut zu ihren Gunsten zu gestalten und für die Bauern zu verschärfen. Nachdem sie in den letzten Jahren auf politischer und rechtlicher Ebene dank des entschlossenen Widerstands der IG Nachbau und der AbL mit ihren Plänen nicht durchgekommen sind, wird jetzt hinter verschlossenen Türen in Brüssel eine Gesetzesänderung beim EU-Sortenschutzrecht diskutiert mit dem Ziel, die Nachbauregelung „effektiver, einfacher und gerechter“ zu machen. Übersetzt heißt das, dass die Züchter einfacher an die Nachbaugebühren kommen wollen. Die Brüsseler Türen sind auch nicht ganz geschlossen, denn –so eine EU-Kommissionsvertreterin gegenüber einer Delegation der IG Nachbau- sitzen Vertreter der Europäischen Bauernverbände (COPA, aktueller Präsident Gerd Sonnleitner) und der Europäischen Genossenschaften (COGECA) mit am Tisch. Schon in den 90 iger Jahren hatten die Spitzen des Bauernverbandes und der Pflanzenzüchter sich auf eine Nachbauregelung mit Nachbaugebühren verständigt, die in der Folgezeit für heftige Auseinandersetzungen zwischen Züchter und Bauern gesorgt haben.

Was haben die Züchter aktuell vor? Sie fordern die Auskunftspflicht für Landwirte/Aufbereiter unabhängig von Anhaltspunkten, Unterstützung durch öffentliche Stellen (z.B. Nennung der Sorten bei Förderanträgen), die Aufbereitung von Saatgut soll nur bei Sortenkenntnis bzw. Musterziehung erfolgen, auch Kleinlandwirte sollen Nachbaugebühren zahlen, die nachbaufähigen Arten sollen eingeschränkt und der Nachbau soll mengen- und flächenmäßig begrenzt werden. Die Nachbaugebühren sollen kräftig steigen. All die Errungenschaften der IG Nachbau –erkämpft letztendlich durch von uns erreichte Urteile vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (4x) und dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe (9x)– sollen durch diese Forderungen und durch eine Reform des Sortenschutzgesetzes geschliffen werden. Das Ganze ist kein Wunschzettel der Züchter sondern wird in einer Arbeitsgruppe der Europäischen Züchterverbände (ESA) erarbeitet, wo nicht nur mittelständische Züchter sondern auch große Gentechnikkonzerne wie Monsanto und BASF mitmischen.

Wir werden politisch und rechtlich mit allen unseren Mitteln für das Recht auf freien Nachbau kämpfen. Saatgutzüchtung ist eine Aufgabe der Gesellschaft und deshalb fordern wir einen Saatgut-Fonds, in dem der Staat, die Züchter, Bauern und der Handel einzahlen sollen und dann demokratisch entschieden wird, für welche Züchtungsprojekte Geld ausgegeben wird“.

[DE] 02. November 2011 – AbL – Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V.
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