BUND klagt für mehr Meeresschutz auf der Doggerbank

Bundesregierung setzt europäisches Naturschutzrecht nicht um.

Fischereierlaubnis im Meeresschutzgebiet Doggerbank unrechtmäßig – mit Grundschleppnetzen verschärft Biodiversitätskrise – Klage von EU-weiter Bedeutung im Meeresnaturschutz

Die anhaltende Zerstörung geschützter Lebensräume und Artenvielfalt durch die Fischerei mit Grundschleppnetzen im Meeresschutzgebiet Doggerbank ist unrechtmäßig. Deshalb hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heute Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Bereits Anfang des Jahres hatte der BUND Widerspruch gegen Grundschleppnetz-Fischerei auf der Doggerbank eingelegt. Nach neun Monaten hat die Bundesregierung nun den Widerspruch zurückgewiesen.

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