Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze ein Verbot von Plastiktüten auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Plastiktüten mit einer Wandstärke unter 50 Mikrometer künftig verboten werden. Ausnahmen gibt es für sogenannte Hemdchenbeutel, da deren Verbot derzeit eher zu mehr als zu weniger Verpackungsabfällen führen würde.
Schulze: „Plastiktüten sind der Inbegriff der Ressourcenverschwendung: Sie werden aus Rohöl hergestellt und oft nur wenige Minuten genutzt. Häufig landen sie in der Umwelt, wo sie über viele Jahrzehnte verbleiben und jede Menge Schäden anrichten können. Die Erfahrungen der letzten Jahre mit der freiwilligen Vereinbarung zeigen: Es geht auch ohne die Plastiktüte beim Einkauf. Immer mehr Menschen gewöhnen sich daran, Mehrwegbeutel dabei zu haben. Momentan liegt der Verbrauch in Deutschland etwa bei 20 Einweg-Plastiktüten pro Kopf und Jahr. Mit einem Verbot kommen wir jetzt auf Null. Denn das gilt dann auch für die Händler, die sich bislang nicht an der Vereinbarung beteiligt haben.“
Das gesetzliche Verbot soll den positiven Trend beim Verbrauch von leichten Kunststofftragetaschen in Deutschland und damit den Erfolg der im Jahr 2016 geschlossenen Vereinbarung zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Handel konsequent fortsetzen. Derzeit werden in Deutschland jährlich pro Kopf immer noch circa 20 Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern verbraucht.
Der Entwurf verbietet Letztvertreibern das Inverkehrbringen von Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern. Denn leichte Kunststofftragetaschen werden seltener wiederverwendet als solche aus stärkerem Material. Die gesetzliche Regelung soll insbesondere auch diejenigen Letztvertreiber erreichen, die sich bisher nicht an der freiwilligen Vereinbarung beteiligt haben.
Ein Verstoß gegen das Verbot kann nach dem Entwurf als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.