Im aktuell vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten, erneut überarbeiteten Entwurf des Tierschutzgesetzes, haben sich nach Aussage des bundesweiten Vereins Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) die Interessen der Tierversuchslobby einmal mehr durchgesetzt. So ist die Tötung sogenannter Überschusstiere erlaubt, wenn Maßnahmen zur Vermeidung ergriffen wurden.
ÄgT sieht darin eine Legitimation der Tötung dieser Tiere aus nur wirtschaftlichen Gründen. Damit würde der nach dem Tierschutzgesetz erforderliche vernünftige Grund zu Gunsten der Tiernutzer ausgelegt und ad absurdum geführt werden.