Berlin -Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert von der neuen Bundesumweltministerin Steffi Lemke, das Batteriegesetz und das Elektrogesetz grundlegend zu überarbeiten. Nur so können die umweltschädliche unsachgemäße Entsorgung von Altgeräten und Altbatterien reduziert und die Sammelmengen erhöht werden. Die derzeitigen Gesetzeslücken führen dazu, dass gerade einmal 44,3 Prozent des Elektroschrotts und 45,6 Prozent der Altbatterien ordnungsgemäß gesammelt und recycelt werden. Um Sammel- und Recyclingquoten grundlegend zu erhöhen, bedarf es verbindlicher Sammelsysteme für Elektroschrott und höherer Sammelquoten für Batterien. Zudem müssen Vorgaben zum Produktdesign für eine längere Nutzungsdauer sorgen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf besser über ihre Rückgaberechte informiert werden.
„Die Umweltzerstörung durch falsch entsorgte Batterien und Elektrogeräte ist gewaltig. Es kann nicht sein, dass nicht einmal die Hälfte der Gerätebatterien und des Elektroschrotts in Deutschland ordnungsgemäß gesammelt und recycelt werden. Batterien und Elektroschrott können giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium und Blei enthalten, die bei falscher Entsorgung Grundwasser und Böden verseuchen. Dazu gehen so Unmengen an Rohstoffen für ein Recycling verloren, die nun unter immenser Umweltbelastung neu gewonnen werden müssen. Umweltministerin Steffi Lemke muss jetzt wirksam gegensteuern und dafür sorgen, dass die sowieso niedrig angesetzten Sammelquoten endlich erfüllt werden“, sagt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.
Die gesetzlich vorgegebenen Sammelquoten liegen seit 2019 bei 65 Prozent für Elektroschrott sowie seit 2021 bei 50 Prozent für Altbatterien. Derzeit wird insbesondere die von der EU vorgegebene Elektroschrott-Sammelquote von Deutschland massiv verfehlt, da die Industrie bisher nicht zu deren Einhaltung verpflichtet ist. Deshalb fordert die DUH, dass Hersteller sich zukünftig Sammelsystemen anschließen müssen, die gesetzlich zur Einhaltung der Sammelquote verpflichtet sind.
„Der deutsche Sonderweg, für Elektroschrott keine verpflichtenden Sammelsysteme vorzugeben, ist gescheitert. Belgien, Frankreich, Österreich oder Schweden haben verbindliche Sammelsysteme, durch die pro Kopf bereits 2018 zwischen 17 und 38 Prozent mehr Elektroschrott gesammelt und recycelt werden konnte. Zudem können den Sammelsystemen so Mindestanforderungen vorgegeben werden, etwa für flächendeckende Sammelstellen oder die Einhaltung der EU-Mindeststandards EN 50625x beim Recycling der gesammelten Altgeräte. Um erneute Fehlanreize und Schlupflöcher in der Gesetzesnovelle zu vermeiden, sollte ein Expertenbeirat den Prozess begleiten, dem auch Umweltverbände angehören“, sagt Philipp Sommer, Stellvertretender DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft.
Darüber hinaus fordert die DUH ein umweltgerechteres Produktdesign hinsichtlich Haltbarkeit, Reparierbarkeit und der Verwendung von Recyclingmaterialien. Hierzu sollte die Bundesregierung verbindliche Mindestvorgaben und finanzielle Anreize festlegen. Die Gestaltung der Anreize darf sie nicht den Sammelsystemen überlassen, sondern muss diese einheitlich vorgeben. Andernfalls würden Hersteller ihre Produkte nicht ökologischer gestalten, sondern schlicht zu einem Sammelsystem mit günstigeren Konditionen wechseln. Zudem müssen Verbraucherinformation und behördlicher Vollzug der Gesetze massiv gestärkt werden. So zeigen etwa Tests der DUH, dass insbesondere Onlinehändler ihre Pflicht zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten immer wieder unterlaufen.
Deutsche Umwelthilfe e.V.
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