Gründe für den frühzeitigen Austausch sind vielfältig – UBA empfiehlt Mindesthaltbarkeit
Ob Waschmaschine, Smartphone oder Fernseher: Die meisten elektronischen Geräte werden immer kürzer genutzt. Das zeigt eine neue Studie des Öko-Institut e.V. und der Universität Bonn im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Viele Geräte haben eine zu kurze Lebensdauer. Aus ökologischer Sicht ist das nicht akzeptabel. Die Herstellung der Produkte verbraucht wertvolle Ressourcen; Schadstoffe und Treibhausgase belasten Umwelt und Klima. Wir müssen über Mindestanforderungen an Produktlebensdauer und Qualität nachdenken – eine Art Mindesthaltbarkeit für Elektro- und Elektronikgeräte. Gleichzeitig werden viele Geräte ersetzt, obwohl sie noch gut funktionieren. Es ist daher genauso wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Produkte länger nutzen.“
Tatsächlich sind die Gründe für einen frühzeitigen Neukauf von Elektrogeräten vielfältig. Gerade im Bereich der Unterhaltungselektronik und Informationstechnik sind Technologiesprünge und der Wunsch nach einem neuen Gerät häufig Auslöser für den Neukauf. Selbst bei Haushaltsgroßgeräten wie Kühlschränken ist bei einem Drittel der Befragten der Wunsch nach einem besseren Gerät ausschlaggebend. Gleichzeitig stieg beispielsweise der Anteil der Haushaltsgroßgeräte, die aufgrund eines Defekts bereits innerhalb der ersten fünf Jahre ersetzt wurden, von 3,5 Prozent im Jahr 2004 auf 8,3 Prozent im Jahr 2013. Eine Verbraucherbefragung im Rahmen der Studie zeigt, dass rund ein Drittel der Befragten unzufrieden mit der Lebensdauer der Produkte waren.
Unter ökologischen Gesichtspunkten ist das nicht hinnehmbar. In allen untersuchten Produktgruppen, sei es der Fernseher, das Notebook oder die Waschmaschine, belasten die kurzlebigen Produkte unsere Umwelt deutlich stärker als Geräte mit langer Nutzungsdauer. Beispiel Waschmaschine: Im Vergleich liegen Energieaufwand und Treibhausgaspotenzial bezogen auf den gesamten Lebensweg bei einer fünfjährigen Maschine um rund 40 Prozent höher als bei einem 20jährigen Gerät. Dabei ist eine mögliche bessere Energieeffizienz schon berücksichtigt.
Eine gezielte kurze Produktlebensdauer, die die Hersteller mittels eingebauter Mängel erzeugen – die sogenannte geplante Obsoleszenz – kann in der aktuellen Studie nicht nachgewiesen werden. Vielmehr kalkulieren Hersteller mit einer bestimmten Produktlebensdauer, die sich auch nach Zielgruppen, Einsatzbereichen und Produktzyklen richtet. Im Bereich der Fernsehgeräte beispielsweise werden von den Verbraucherinnen und Verbrauchern innerhalb eines Jahres neue Entwicklungen erwartet. Dieser kurze Innovationszyklus kann zu Lasten der Qualität gehen – so werden manche Geräte nur noch auf bekannte Schwachstellen und nicht mehr umfassend getestet. Auf diese Weise lässt sich die Testzeit von mehreren Monaten auf wenige Wochen reduzieren.
„Problematisch ist die mangelnde Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Man sieht dem Produkt nicht an, für welche Lebensdauer es konzipiert wurde. Auch der Preis ist da nicht immer ein zuverlässiger Indikator. Im Sinne der Verbraucher und der Umwelt wäre eine Kennzeichnung, die beispielsweise die voraussichtliche Lebensdauer eines Geräts in Nutzungsstunden angibt“, sagt Krautzberger. Hier gibt es weiteren Forschungsbedarf, da die Lebensdauer nicht für alle Produktgruppen messbar und transparent darstellbar ist. Stichwort Reparierbarkeit: Geräte müssen repariert werden können, um die Lebenszeit zu verlängern. Hierzu gehören zum Beispiel ein reparaturfreundliches Design und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, welche auch für nicht-herstellergebundene Werkstätten zugänglich sein sollten.
Und nicht zuletzt sind auch die Verbraucherinnen und Verbraucher selbst in der Verantwortung. Vom Smartphone über das Notebook bis zum Flachbildfernseher werden viele Geräte ersetzt, obwohl sie noch gut funktionieren. Initiativen und Plattformen zum Verschenken, Teilen, Tauschen und Verleihen gibt es bereits in vielen Städten. Auch die öffentliche Hand kann eine Vorreiterrolle einnehmen und beispielsweise in öffentlichen Verwaltungen eine Mindestnutzungsdauer von elektronischen Geräten vorschreiben.
[DE] 15. Januar 2016 – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamtes.
www.umweltbundesamt.de