Kundgebung vor Parlament: Österreichische Verbote zum Schutz der Bienen erforderlich!
Wien, 15.5.2013: Die kommenden EU-Verbote für Neonicotinoide sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, für Österreich jedoch nicht ausreichend. Ein von GLOBAL 2000 durchgeführter Vergleich der in Österreich derzeit laut amtlichem Pflanzenschutzmittelregister bestehenden Zulassungen für Neonicotinoide mit den im EU-Kommissionsvorschlag angekündigten Verboten zeigt, dass nur rund 20 Prozent der derzeit in Österreich erlaubten Neonicotinoid-Anwendungen vom EU-Verbot überhaupt betroffen sind.
“Große Landwirtschaftsbereiche wie Weinbau, Obstbau und das gesamte Wintergetreide wären aus heutiger Sicht von den EU-Verboten ausgenommen. Es ist zu befürchten, dass das Bienensterben allein mit den Teilverboten der EU nicht aufzuhalten sein wird”, warnt Helmut Burtscher, Umweltchemiker von GLOBAL 2000: “Deshalb rufen heute Imker und Imkerinnen und besorgte Bürgerinnen gemeinsam mit Greenpeace und GLOBAL 2000 die politischen Parteien im Rahmen einer Kundgebung vor dem Parlament dazu auf, ihre Verantwortung für Mensch und Umwelt wahrzunehmen und weitgehende Neonicotinoid-Verbote zu beschließen.”
Die GLOBAL 2000-Analyse im Detail: Derzeit sind österreichweit fünf Insektizide aus der Gruppe der Neonicotinoide als Pflanzenschutzmittel zugelassen: Imidacloprid, Clothianidin, Thiamethoxam, Acetamiprid und Thiacloprid. Insgesamt 43 landwirtschaftliche Kulturen von A wie Ackerbohne bis Z wie Zwiebel dürfen derzeit mit einem oder mehreren dieser Pestizidwirkstoffe entweder als Saatgutbeizung, Granulat oder Spritzbehandlung bzw. einer Kombination dieser Anwendungen behandelt werden. Insgesamt ergeben sich daraus derzeit 83 erlaubte Neonicotinoid-Anwendungen, da ja für manche Kukturen mehrere Wirkstoffe gleichzeitig zugelassen sind. Die EU-Teilverbote betreffen nur 17 dieser 83 Anwendungsmöglichkeiten von Neonicotinoiden in Österreich. Das erklärt sich einerseits dadurch, dass die als weniger bienengefährlich angesehenen Neonicotinoide Thiacloprid und Acetamiprid nicht Gegenstand der aktuellen EFSA-Bewertung waren und daher im Kommissionsvorschlag keine Berücksichtigung fanden. Andererseits sind auch bei den als besonders bienengefährlich geltenden Neonicotinoiden Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam nur 17 von 39 derzeit erlaubten Anwendungen von den EU-Verboten betroffen.
GLOBAL 2000 fordert daher alle politischen Parteien dazu auf, ein über die EU-Teilverbote hinaus gehendes Neonicotinoid-Verbot zu beschließen. „Der heutige Landwirtschaftsausschuss bietet dazu Gelegenheit: Die ÖVP muss nun beweisen, dass die von Parteiobmann Spindelegger ausgerufene Losung ‚im Zweifel sind wir für die Bienen‘ ernst gemeint ist. Sollte die ÖVP sich gegen die Bienen und für die Pestizide entscheiden, ist die SPÖ aus Umweltsicht gezwungen, den Schutz der Bienen über den Schutz der Koalition zu stellen”, sagt Burscher abschließend.
Eine Übersichtstabelle über den derzeitigen Stand der Neonicotinoid-Zulassungen in Österreich und die angekündigten EU-Verbote ist anbei verfügbar. Die gemäß den Übergangsbestimmungen des § 15 Abs. 8 der EU-Verordnung 1107/2009 dzt. noch aufrechten Zulassungen wurden in der GLOBAL 2000 – Auswertung nicht berücksichtigt, da sie mit 31. Dez. 2013 kurz nach Inkrafttreten der EU-Verordnung auslaufen werden.
[AT] 15. Mai 2013 – GLOBAL 2000www.global2000.at