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Ab 1. Januar 2021 gelten verschärfte Regelungen für den Export von Kunststoffabfällen aus der EU. Künftig dürfen unsortierte oder verschmutzte Plastikgemische, die sich nicht einfach recyceln lassen, nicht mehr international gehandelt werden. Bei diesen Abfällen ist das Risiko besonders groß, dass Teile davon in Importländern illegal in die Umwelt gelangen. Es dürfen nur noch saubere, gut sortierte Kunststoffabfälle, die sich leicht recyceln lassen, unter strenger Kontrolle gehandelt werden. Auch die Regelungen für Exporte in OECD-Staaten und Importe von dort wurden von der EU-Kommission verschärft.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Kein aus Europa soll mehr die Umwelt von Entwicklungsländern belasten oder ewig in den Weltmeeren schwimmen. Künftig darf kein Kunststoffabfall mehr exportiert werden, der nicht nachweislich hochwertig recycelt wird. Der beste ist aber jener, der gar nicht erst entsteht. Daher müssen wir in Deutschland nicht nur beim , sondern auch bei der Vermeidung von Verpackungsabfällen besser werden.“ In den letzten Jahren sind unsachgemäße Exporte von Kunststoffabfällen zu einem weltweiten Problem geworden. Vermüllte Landschaften, verschmutzte Meere und illegale offene Verbrennung von Plastik verschärfen die Umwelt- und Gesundheitsprobleme vor allem in Entwicklungsländern. Deutschland hatte sich auf europäischer und internationaler Ebene erfolgreich für strengere Regeln beim Export von Kunststoffen eingesetzt.

Seit dem 1. Januar 2021 gilt die verschärfte Regelung, nach der Kunststoffabfälle, die vermischt oder verschmutzt sind, nicht mehr exportiert werden dürfen. Sortenreine Kunststoffabfälle hingegen, die sich leicht recyceln lassen, sind ein wertvoller Rohstoff, der weiterhin unter staatlicher Kontrolle gehandelt werden darf. Bei diesen Abfällen gibt es keinen Anreiz für unsachgemäße Entsorgung in der Umwelt, denn die Importeure haben Geld dafür bezahlt.

Deutschland geht seit zwei Jahren einen deutlichen Schritt weiter. Das Verpackungsgesetz enthält bereits seit Anfang 2019 verschärfte Regelungen zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwertung von Kunststoffverpackungen. Demnach ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister ermächtigt, von den dualen Systemen im Rahmen ihrer jährlichen Mengenstromnachweise den konkreten Nachweis einer ordnungsgemäßen Verwertung auch der exportierten Mengen systembeteiligungspflichtiger Verpackungsabfälle zu verlangen.

China und Südostasien gehörten lange Zeit zu den wichtigsten Destinationen für Kunststoffab-fälle aus Deutschland. Die Exporte in diese Länder sind jedoch seit 2016 erheblich zurückgegangen. So wurden 2019 rund 2.600 Tonnen nach China exportiert, drei Jahre zuvor waren es noch 562.910 Tonnen. Der Export nach Südostasien ging in der Zeit um rund 58 Prozent auf 374.588 Tonnen zurück. Gleichzeitig hat die Verwertung der Abfälle innerhalb Europas zugenommen. Um das Recycling in Europa weiter auszubauen und illegalen Exporten einen Riegel vorzuschieben, setzt die Europäische Union die verschärften Regelungen des Basler Abkommens um.

Die verschärften Regelungen zum Export von Kunststoffabfällen sind in der europäischen Verordnung über die Verbringung von Abfällen enthalten, die am 22. Dezember 2020 geändert wurde. Sie sind unmittelbar wirksam und bedürfen nicht der Umsetzung in nationales Recht der EU-Mitgliedsstaaten.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
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