VGT beruft das OGH-Urteil im „Hiasl-Prozess“ zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Die Nachricht ging um die Welt: Im Februar 2007 beantragte der Obmann des Verein Gegen Tierfabriken beim Bezirksgericht Mödling einen Sachwalter für den Schimpansen Matthias „Hiasl“ Pan. Matthias Pan war 1982 nach Auftrag einer Tierversuchsfirma aus seiner Heimat in Sierra Leone in Westafrika als 1 jähriges Kind entführt und illegal nach Österreich gebracht worden. Dort wurde er von den Behörden der Firma entzogen und in eine Menschenfamilie in Pflege übergeben.
Letztendlich kümmerte sich der Wiener Tierschutzverein um den Schimpansen. Aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten des Wiener Tierschutzvereins wurde die Zukunft von Matthias Pan unsicher. Zusätzlich hatte ein Spender ihm einen großen Geldbetrag in Aussicht gestellt, sollte er mittels Sachwalter über sein eigenes Vermögen verfügen können. Deshalb kam es zum Sachwalterschaftsprozess, in dem geklärt werden sollte, ob Matthias Pan eine Person ist, weil nur Personen Sachwalter beigestellt bekommen können. Doch die Gerichte, vom Bezirksgericht über das Landesgericht bis zum Obersten Gerichtshof, verweigerten eine Diskussion zur Frage ob Matthias Pan eine Person ist. Stattdessen wurde letztendlich der Antrag aus rein formellen Gründen abgelehnt.
Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Jetzt kam es daher zu einer Beschwerde gegen das letztinstanzliche Urteil beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Straßburg. Beantragt wurde das Urteil zurückzuweisen, weil es das Recht auf ein faires Verfahren und andere Grundrechte verletzt. Beschwerdeführer VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: „Zum Verfahren in Österreich haben wir 4 Expertengutachten international anerkannter WissenschaftlerInnen und UniversitätsprofessorInnen in den Fächern Verfassungsrecht, Rechtsphilosophie, Anthropologie und Biologie vorgelegt, um unsere These, dass der Schimpanse Matthias Pan nach dem österreichischen Recht als Person anzusehen ist, zu untermauern. Leider haben die Gerichte, und insbesondere der Oberste Gerichtshof, kein faires Verfahren zugelassen und diese Beweise nicht beachtet. Wir haben daher diese Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof eingebracht, weil jedem steht ein faires Verfahren zu, auch einem Schimpansen.“
[AT] 20. Mai 2008 – Verein gegen Tierfabriken (VGT)
https://vgt.at