Seit einiger Zeit dürfen Insekten auch in der Europäischen Union legal als Lebensmittel angeboten werden. Voraussetzung: Als neuartige Lebensmittel müssen sie – im Gegensatz zu herkömmlichen Lebensmitteln – vorher von der Europäischen Kommission zugelassen worden sein. Diese Zulassung ist zudem an klare Kennzeichnungsvorschriften gebunden, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anlässlich des Weltverbrauchertages (15. März) mitteilt.
Im Gegensatz zu anderen Teilen der Welt sind Insekten in Europa noch nicht Teil der üblichen Ernährung. Sie gelten in der EU als neuartige Lebensmittel und müssen nach der sogenannten Novel-Food-Verordnung zugelassen werden. Die Hersteller müssen für jedes einzelne Insekt einen Zulassungsantrag stellen und wissenschaftliche Daten liefern. Auf dieser Basis wird ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft, bevor Insekten als Lebensmittel auf den Markt gelangen.
In der EU sind bisher vier Insektenarten als Lebensmittel zugelassen:
- Larve des Mehlkäfers (Tenebrio molitor) – auch Mehlwurm genannt
- Wanderheuschrecke (Locusta migratoria)
- Hausgrille (Acheta domesticus)
- Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) – auch Buffalowurm genannt
Hinweis auf mögliche allergische Reaktion
Bei Lebensmitteln, die diese Insekten enthalten, muss in der Zutatenliste auf dem Etikett stehen, um welche Insektenart es sich handelt. Darüber hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass diese Zutat bei Menschen, die gegen Krebstiere, Hausstaubmilben oder ggf. Weichtiere allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann. Außerdem werden im Zulassungsverfahren Kriterien für die sichere Verarbeitung der Insekten festgelegt. Auch im Nationalen Rückstandskontrollplan, der Lebensmittel tierischer Herkunft systematisch auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht, sind Insekten berücksichtigt. Regelungen für die Einfuhr von Insekten für den menschlichen Verzehr von außerhalb der EU sind ebenfalls getroffen worden.
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
www.bvl.bund.de