VIER PFOTEN begrüßt Neuverhandlung des Verbots
Hamburg / Leipzig, 4. Januar 2017 – Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Münster das 2015 in NRW beschlossene Verbot des Kükenschredderns im Mai 2016 gekippt hatte, wird nun neu darüber verhandelt. Zwei Landkreise aus Nordrhein-Westfalen hatten Berufung gegen das Urteil eingelegt. VIER PFOTEN begrüßt, dass das Bundesverwaltungsgericht nun endlich eine Grundsatzklärung der Frage erreichen will, ob das massenhafte Töten von Eintagsküken aus wirtschaftlichen Gründen mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist.
weiterlesen … / Quelle: VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz