Berlin – Wattestäbchen und Luftballonstäbe, Einwegbesteck und -teller aus Plastik, Styropor-Getränkebecher und To-Go-Verpackungen aus Styropor sind häufig Strandmüll – ab dem 3. Juli dürfen diese Einwegplastikprodukte deshalb europaweit zwar hergestellt aber nicht mehr verkauft werden. Auch ein Import in die EU ist verboten. Noch vorhandene Ware darf noch verkauft werden. Bei der Erarbeitung der EU-Richtlinie, mit der die Europäische Kommission das Ende dieser Produkte besiegelt hat, stand insbesondere der Schutz der Meere vor den gefährlichen Auswirkungen der zunehmenden Plastikvermüllung im Fokus.
„An der Ostsee gehören Einwegverpackungen zu den häufigsten Müllfunden. Angesichts des großen Ausmaßes der Strand- und Meeresverschmutzung müsste an den touristisch genutzten Müll-Hot-Spots To-Go-Verpackungen und Einweggeschirr ganz verboten werden“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „So ist bisher kaum etwas wirklich verboten und man kann auch einfach auf andere Einwegprodukte ausweichen, womit gegen die Vermüllung der Natur nichts getan wäre.“
Die Novelle des Verpackungsgesetzes sieht vor, dass in Deutschland Gastronomie und Lieferdienste ab 2023 ihre vor Ort abgefüllten Speisen und Getränke auch in Mehrwegverpackungen anbieten müssen. Die Mehrwegalternative darf dabei nicht teurer sein als die Einwegvariante. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Verkaufsstellen mit weniger als fünf Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und weniger als 80 qm Ladenfläche. Der NABU begrüßt zwar das neue Mehrweggebot ab 2023, kann jedoch nicht nachzuvollziehen, dass so viele Verkaufsstellen von der Pflicht ausgenommen sind und fordert, dass die Mehrwegvariante günstiger sein muss als Einweg.
„Gerade in der strandnahen Gastronomie sind es in der Regel kleinere Imbisse, Bäckereien oder Cafés, bei denen Getränke und Speisen für unterwegs gekauft werden. Daher sollten keine Ausnahmen gelten und Mehrweg muss der Standard werden. Höhere Kosten müssen dabei jedoch gerade für kleine Verkaufsstellen abgefedert werden, wie durch eine öffentliche Förderung. Denkbar wäre eine staatliche Abgabe auf umweltschädliches Einweg, die zweckgebunden z.B. bei der in Unterstützung von Mehrweg eingesetzt wird“, so Miller weiter. „Sowohl die EU als auch die Bundesregierung haben es bisher versäumt, Mehrweg als einzig umweltfreundliche Alternative zu Einweggeschirr und To-Go-Verpackungen zu stärken und eine umfassende Mehrweg-Strategie zu entwickeln.“
Für den NABU sind aktuell als öko oder natürlich beworbene Einwegmaterialen wie Pappe oder bioabbaubare Kunststoffe keine Lösung des Problems. Die Umweltlasten werden damit nur verlagert. Abbaubare Kunststoffe sind in der Regel für eine industrielle Kompostanlage zertifiziert und haben in der Umwelt genauso wenig zu suchen wie konventionelle Kunststoffe. Darüber hinaus ist Pappe in der Herstellung sehr rohstoff- und energieintensiv, ihre Herstellung trägt stark zur Nährstoffbelastung von Gewässern bei. Für die Nass- und Reißfestigkeit werden persistente gesundheits- und umweltgefährdende Chemikalien eingesetzt, die sich in der Natur anreichern.
„Nachdem es die aktuelle Bundesregierung verpasst hat, dem Problem Müll im Meer entschieden entgegen zu treten, muss die neue Bundesregierung nach der Bundestagswahl Mehrweg als neuen Standard für die Gastronomie definieren. Damit können auch Ausweichmanöver auf andere Einwegmaterialien abgewendet werden“, fordert David Pfender, Referent für Meere ohne Plastik. „Eine bloße Umstellung auf Pappgeschirr ist genauso wenig zu wünschen wie auf Einwegteller aus Aluminium. Der NABU setzt sich seit zehn Jahren gegen die Plastikverschmutzung der Meere ein und zeigt mit Projekten wie Mehrweg fürs Meers, dass Mehrweg auch in der Strandgastronomie funktioniert.“
NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.)
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