NABU: Keine Verlängerung für § 13b BauGB

Petition gegen Flächenfraß gestartet

Berlin – Der NABU spricht sich in seiner Stellungnahme zur Novelle des Baugesetzbuches gegen die geplante Verlängerung des Paragrafen 13b aus.

Dieser Paragraf beschleunigt die Ausweisung von Neubaugebieten und sollte ursprünglich Ende 2019 auslaufen. Nun liegt ein Gesetzentwurf vor, der die umstrittene Regelung mit verlängerter Befristung im Baugesetz festschreiben soll.

„Paragraf 13b fördert unkontrollierten, beschleunigten Flächenverbrauch. Der Schutz unbebauter Landschaft wird so dauerhaft geschwächt. Das kann es nicht sein“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Schon jetzt werden in Deutschland pro Tag 56 Hektar Fläche versiegelt. Mit der Novelle des Baugesetzbuches könnte der Flächenverbrauch weiter hochgetrieben werden. Wir müssen den Verbrauch von Wiesen, Feldern und Wäldern dringend eindämmen.“

Das sehen offenbar auch viele Bürgerinnen und Bürger so. Eine vom NABU gestartete Online-Petition gegen die Verlängerung des Paragrafen 13b haben innerhalb nur weniger Tage bereits mehr als 15.000 Menschen unterzeichnet. Die Petition läuft noch bis Mitte Juli.

Das Ziel der Bundesregierung, mit der Gesetzesnovelle zügig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, begrüßt der NABU. Auch sind einige der vorgeschlagenen Instrumente im Grundsatz gut und richtig, etwa die Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts. Allerdings werden Aspekte wie Umwelt- und Klimafreundlichkeit nicht ausreichend berücksichtigt. 

Zwar spielt auch die sogenannte „doppelte Innenentwicklung“ im Gesetzentwurf eine Rolle, also die Verdichtung auf bereits in Anspruch genommenen Flächen bei gleichzeitigem Grünflächenerhalt, diese wird aber nicht konsequent genug verfolgt. Nachverdichtung sollte durch Aufstockung oder Umnutzung geschehen, die nicht zuletzt auch für Menschen lebensnotwendigen innerstädtischen Grünflächen müssen erhalten werden.

NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.)
www.nabu.de