NABU: Nord Stream 2 ertränkt Planungs- und Naturschutzrecht

Krüger: Genehmigung des BSH ist naturschutzfachlich falsch

Nordstream Europipe © GreenConnect

Berlin – Am heutigen Freitag hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) dem zweiten Änderungsantrag der Nord Stream 2 AG entsprochen und den Weiterbau der fehlenden 30 Kilometer Gaspipeline auch in der Zeit der Wintervogelrast im Vogelschutzgebiet von Oktober bis Mai genehmigt.

Der NABU hatte dem Änderungsantrag zuletzt Ende November widersprochen. Auch das Bundesamt für Naturschutz befürchtet erhebliche Auswirkungen auf streng geschützte Vögel. Dazu NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:

„Die Genehmigung des BSH ist aus Naturschutzsicht falsch. Noch im Winter 2018 erachtete das BSH eine Bauunterbrechnung selbst als notwendig für den Vogelschutz. Wir werden uns den Genehmigungstext jetzt sehr gründlich anschauen und prüfen unsere rechtlichen Möglichkeiten, die Aufnahme der Bauarbeiten im Vogelschutzgebiet zu verhindern. Es kann nicht sein, dass die Nord Stream 2 AG die deutschen planungs- und naturschutzrechtlichen Regeln versucht zu beugen.“

Der Bau der umstrittenen Gaspipeline Nord Stream 2 wurde nach einem Jahr Unterbrechung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone im Dezember auf Grundlage einer Öffnungsklausel der Ursprungsgenehmigung wieder aufgenommen, musste dann bis zur Entscheidung des zweiten Änderungsantrags durch das BSH ausgesetzt werden. Erst heute kündigte die Nord Stream 2 AG an aufgrund ausstehender technischer Zertifizierungen, die geplante Bauaufnahme in dänischen Gewässern zu verschieben.

NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.)
www.nabu.de