Neues Rechtsgutachten zeigt: Energiecharta-Vertrag verstößt gegen Unionsrecht

Ein dreißig Jahre alter Vertrag zementiert Europas Abhängigkeit von Öl, Kohle und Gas: Der Energiecharta-Vertrag (ECT) ermöglicht fossilen Konzernen, gegen die zu klagen und schränkt damit den Handlungsspielraum der Regierungen ein.

Ein neues Rechtsgutachten im Auftrag des Umweltinstituts München zeigt nun: Der ECT ist nicht nur klimascha?dlich und teuer, sondern versto?ßt auch gegen Unionsrecht. Auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen kann dem Gutachten zufolge wirksam angefochten werden. Das Umweltinstitut fordert, dass die Bundesregierung sofort aus dem ECT aussteigt und im EU-Rat gegen die Ratifizierung des modernisierten Vertragstextes stimmt.

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