Mitglieder des Vorstandes und Beirates des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V. (VLAB) haben gegen die jüngste Änderung des
Bayerischen Denkmalschutzgesetzes Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München eingereicht. Die in der Bayerischen Verfassung verankerte Popularklage bietet Einzelpersonen die Möglichkeit, Gesetze auf Grundrechtsverstöße überprüfen zu lassen.
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