Supermärkte sollen Elektroaltgeräte zurücknehmen

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Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig alte Handys, Taschenlampen und andere Elektrogeräte auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern abgeben können. Das sieht eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Kleine Elektroaltgeräte sollen unabhängig vom Neukauf eines Produkts in Supermärkten zurückgenommen werden. Größere Altgeräte sollen beim Kauf eines entsprechenden, neuen Artikels abgegeben werden können, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion. Mit der erweiterten Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte will die Bundesregierung die Sammelquote erhöhen und mehr Geräte einem hochwertigen Recycling zuführen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Voraussetzung für eine umweltschonende Entsorgung von Elektroaltgeräten ist eine verbesserte Sammlung. Je mehr Sammelstellen wir haben, desto weniger Geräte enden in der Restmülltonne oder werden illegal vermarktet. Ein engmaschiges Netz aus Sammelstellen gibt uns die Chance, mehr Elektroaltgeräte in die richtigen Wege zu lenken und so Schadstoffe verlässlich auszuschleusen sowie wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen. Ich will Verbraucherinnen und Verbrauchern die Rückgabe von alten Elektrogeräten so einfach wie möglich machen. Sie sollen das ganz nebenbei und einfach beim Wocheneinkauf erledigen können.“

Rund 86 Prozent der gesammelten Elektroaltgeräte wurden im Jahr 2018 recycelt. Allerdings kam nicht jedes Altgerät im Recycling an, weil viele Geräte im Restmüll enden, langlebige Geräte noch im Gebrauch sind oder vor allem kleine Geräte vergessen in Schubladen lagern. Damit mehr Altgeräte in die richtigen Hände zur Sammlung, Behandlung und schließlich ins Recycling gelangen, erweitert die Bundesregierung mit dem neuen Gesetz die bereits für Händler von Elektrogeräten bestehenden Rücknahmepflichten auf Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler. Voraussetzung ist, dass deren Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Künftig sollen Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm auch dort abgeben werden können. Diese Regel gilt unabhängig vom Neukauf eines Artikels und auch für Produkte, die vorher nicht in diesem Laden oder der Kette gekauft wurden. Alles was größer als 25 cm ist, kann nur dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion.

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