Verbände fordern Schmerz-Leidens-Obergrenze bei Tierversuchen

Anlässlich des Internationalen Tags zur Abschaffung der am 24. April fordern die drei bundesweiten Organisationen TASSO, Ärzte gegen Tierversuche und Bund gegen Missbrauch der Tiere mit ihrer aktuellen Kampagne „Schwimmen bis zur Verzweiflung“ ein Verbot qualvollster Tierversuche. Entgegen dem Willen der EU sind in deutschen Laboren besonders grausame Tierversuche ohne jegliche Leidensbegrenzung erlaubt.

verzweiflungstest
Quelle: Ärzte gegen Tierversuche e.V.

„So dürfen zur vorgeblichen Depressionsforschung Mäuse und Ratten mit perfiden Versuchsmethoden in den Zustand völliger Hilflosigkeit und Verzweiflung bis hin zur Selbstaufgabe getrieben werden“, erklärt Dr. Cristeta Brause, Kampagnenleiterin Tierversuche bei TASSO. Schon die Namen einiger Versuchsmethoden wie „Verzweiflungstest“ oder „Erlernte Hilflosigkeit“ lassen erahnen, was die Tiere erleiden müssen: Sie werden gezwungen, so lange zu schwimmen, bis sie vor Erschöpfung und Verzweiflung die Hoffnung auf Rettung aufgeben und ihre Schwimmbewegungen einstellen. Oder sie werden zu unvorhersehbaren Zeitpunkten über das Käfigbodengitter mit Elektroschocks traktiert, bis sie resigniert nicht mehr wegspringen und die Stromstöße nur noch über sich ergehen lassen.

„Diese und weitere extrem qualvolle Tierexperimente wie Bestrahlungen oder Vergiftungen mit Todesfolge, Organtransplantationen mit Abstoßungsreaktionen, das Hervorrufen von besonders aggressiven Tumoren oder die Immobilisation von Tieren zur Erzeugung von Magengeschwüren können nach Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie verboten werden, womit eine Schmerz-Leidens-Obergrenze eingeführt werden soll, ab der ein Tierversuch nicht mehr durchgeführt werden darf“, erläutert Dipl.-Biol. Silke Strittmatter, Pressesprecherin der Ärzte gegen Tierversuche. Deutschland habe jedoch im Jahr 2013 bei der Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht ein Schlupfloch genutzt, um dieses grundsätzliche Verbot schwerstbelastender Tierversuche zu umgehen.

„Damit hat Deutschland nicht nur die Chance zur Einführung einer Leidensbegrenzung für Tiere, die in Tierversuchen verwendet werden, vertan, sondern auch das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz missachtet, wie zwei Gutachten renommierter Rechtsexperten belegen“, betont Karsten Plücker vom Bund gegen Missbrauch der Tiere.

Mit ihrer Kampagne fordern die Organisationen von der Bundesregierung, das von der EU beabsichtigte Verbot besonders leidvoller Tierversuche umzusetzen.

Petition unterzeichnen und weitere Informationen: www.schwimmen-bis-zur-verzweiflung.de

[DE] 21. Aptil 2016 – Gemeinsame Pressemitteilung: Ärzte gegen Tierversuche e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., TASSO e.V.
www.aerzte-gegen-tierversuche.de