Morgen stimmt der Schleswig-Holsteinische Landtag über die Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts ab. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein begrüßen dieses Rechtsinstrument, denn Tiernutzer können aktuell gegen Behördenentscheidungen einsprechen und gegebenenfalls klagen. Auf Seiten des Tierschutzes gibt es keine vergleichbaren Rechtsbehelfe.
Nur ein Klagerecht für seriöse Tierschutz-organisationen schafft hier einen gewissen Ausgleich zwischen Tiernutzern, Behörden und den zu schützenden Tieren. Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Saarland haben das Verbandsklagerecht bereits eingeführt. Der Verband fordert die Parteien auf den Antrag im weiteren politischen Verlauf und bei einer Abstimmung im Kieler Landtag jenseits über Parteigrenzen hinweg zu unterstützen.
weiterlesen … / Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.