Neuem Verfassungsschutzbericht gehen die Tierschutzstraftaten aus, also werden Aktionen des zivilen Ungehorsams aufgezählt – Ende des Kapitels „militanter Tierschutz“ gefordert
Gestern veröffentlichte das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung BVT den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2011. Mehr als 14 Monate nach den rechtskräftigen Freisprüchen im Tierschutzprozess wird immer noch die These der Anklage von einer „Doppelstrategie“ der AktivistInnen zwischen legalen Demonstrationen und anonymen Straftaten wiederholt, weiterhin wird zwischen bösen „militanten Tierrechtsgruppen“ und guten „traditionellen Tierschutzgruppen“ unterschieden. In welche Kategorie der BVT da den VGT einteilt, bleibt nicht lange offen, zumal es sich beim gesamten Verfassungsschutzbericht zu „militanten Tierrechtsgruppen“ – wie jedes Jahr – um einen Tätigkeitsbericht des VGT handelt.
mehr / Quelle: Verein Gegen Tierfabriken, Tierrechtsverein (VGT)