Deutsche Umwelthilfe kritisiert das Elektrogesetz als weitgehend wirkungslos – Das Gesetz hilft der Elektronikbranche und nicht den Verbrauchern, weil es die Langlebigkeit und Wiederverwendung von Geräten nicht fördert
Seit genau zehn Jahren regelt das Elektrogesetz in Deutschland die Rückgabe von ausgedienten Elektrogeräten. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Gesetz zwar die Grundlage für eine getrennte Sammlung von Elektrogeräten gelegt, in der Umsetzung bleibt es aber erfolglos. Die DUH fordert deshalb wirksame Regeln, die den Handel zur Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte verpflichten und zur Langlebigkeit und Wiederverwendung von Gebrauchtgeräten beitragen.
Verbraucher in Deutschland werden noch immer nicht ausreichend darüber informiert, warum die getrennte Sammlung von Elektrogeräten wichtig ist. In Geschäften fehlen häufig konkrete Hinweise und öffentlichkeitswirksame Kampagnen gibt es kaum. Darüber hinaus reichen kommunale Sammelstellen für eine verbraucherfreundliche und flächendeckende Sammlung von Bildschirmen, Toastern oder Energiesparlampen nicht aus. Hier müsste der Handel viel stärker als bisher in die Pflicht genommen werden. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Umweltministerin Barbara Hendricks hat den Handel durch Ausnahmeregelungen weitgehend davon befreit, Altgeräte verpflichtend zurückzunehmen. Anreize zur Vermeidung von Elektroschrott fehlen vollständig.
[DE] 24. März 2016 – Deutsche Umwelthilfe e. V.www.duh.de